Aufnahmebedingungen

Bewerbungsvoraussetzungen

Jeder Studierende an einer Hochschule in Augsburg kann sich um einen Wohnplatz bewerben. Bewerbungen von Nichtimmatrikulierten sind grundsätzlich erst nach Vorlage des Antrages auf Einschreibung bzw. auf Zulassung oder des Zulassungsbescheides möglich. Die Immatrikulation muss in diesen Fällen bis 30. November für das Wintersemester und bis 31. Mai für das Sommersemester nachgewiesen werden. Ausnahmen werden zurzeit für ausländische Studienbewerber gemacht, denen ein Studienplatz in Aussicht gestellt wurde (Nachweis ist vorzulegen) und die Deutschkenntnisse noch nachzuweisen haben und für angehende Studierende, die sich beim Bundesfreiwilligendienst gemeldet haben.

Wohnberechtigung

Wohnberechtigt sind grundsätzlich nur Studierende der Augsburger Hochschulen. Grundsätzlich nicht wohnberechtigt sind Studierende, denen von einem Augsburger Studentenwohnheim ein Mietvertrag gekündigt oder ein Hausverbot erteilt wurde oder die noch finanzielle Verbindlichkeiten gegenüber diesen Studentenwohnheimen haben.

Wohnsemester

Wohnsemester ist die Zeit vom 1. Oktober bis 31. März und vom 1. April bis 30. September. Beginnt das Vertragsverhältnis nach dem 1. Juli bzw. 1. Januar oder endet es vor diesem Zeitpunkt, so zählt die restliche bzw. verbleibende Zeit des laufenden Wohnsemesters nicht als Wohnsemester.

Regelmietdauer

Die Regelmietdauer beträgt sechs Wohnsemester.

Überschreitung der Regelmietdauer

Das Studentenwohnheim kann die Überschreitung der Regelmietdauer nach den „Richtlinien für die Verlängerung der Regelmietdauer “ gestalten. Zu den Richtlinien >

Bewerbung

Die Bewerbung ist nur schriftlich mit unserem Bewerbungsformular möglich.

Reihenfolge der Aufnahme

Die Vergabe der Wohnplätze erfolgt nach Wartelisten. Studierende, deren Eltern innerhalb des im amtlichen Stadtplan Augsburg erfassten Gebiets wohnen, werden bei der Vergabe von Wohnplatzen nur dann berücksichtigt, falls diese nicht an andere aufnahmeberechtigte Studierende vergeben werden können.

Bevorzugte Aufnahme

Ungeachtet der Wartelisten können Studierende aufgenommen werden,

  • wenn ein besonderer Härtefall vorliegt (z. B. schwere Körperbehinderung oder eine durch außergewöhnliche Umstände hervorgerufene, vom Bewerber nicht zu vertretende soziale Notlage)
  • wenn sie als ehemalige Bewohner ihren Wohnplatz vor Ablauf der Höchstmietdauer aus wichtigem Grund, insbesondere wegen eines Auslandsstudiums, Praktikums oder einer längeren Krankheit, aufgegeben haben. Die früheren Wohnsemester werden auf die Höchstmietdauer angerechnet. Im Aufnahmeantrag ist die Wiederbewerbung zu markieren.

Die besondere Härte ist im Aufnahmeantrag zu vermerken. Nachweise und eine eingehende Begründung sind beizufügen. Über solche Anträge entscheidet das Kuratorium.

Zuweisung eines Wohnplatzes

Sind Plätze in kürzerer Frist zu belegen, werden mehrere auf der Warteliste stehende Antragsteller angeschrieben, wobei dann derjenige den Vorzug erhält, der den Wohnplatz zuerst annimmt.

Gültigkeit/Verfall der Bewerbung

Eine Bewerbung gilt für 3 Monate, gerechnet ab dem Eingang der Bewerbung bei der Verwaltung. Der Wartelistenplatz kann bei rechtzeitiger Erneuerung der Bewerbung erhalten werden. Wird bei einer regulären Zuweisung der Wohnplatz nicht innerhalb von einer Woche angenommen, wird der Bewerber von der Warteliste gestrichen. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z. B. Ableistung eines Praktikums, Beurlaubung, langer andauernde Krankheit, längerfristig abgeschlossener Mietvertrag etc.) kann der Bewerber auf der Warteliste zurückgestellt werden.